Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe: Als verfassungsrechtliches Gebot muss sie immer mitgedacht werden und steht doch nur selten im Mittelpunkt. Hier setzt die Arbeit der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) an: Sie ist eine Landesbehörde mit dem gesetzlichen Auftrag, im Lande Bremen darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung erfüllt wird. Die ZGF mischt sich ein: Sie nimmt Stellung zu Gesetzesvorhaben und regt auf kommunaler, Landes- und Bundesebene Maßnahmen an, die die Situation von Frauen verbessern. Zudem ist sie zentrale Anlaufstelle für alle Frauen, die sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert fühlen.
Hier finden Sie Ansprechpartnerinnen und -partner, an die Sie sich mit Fragen und Anregungen wenden können:
Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF)
Faulenstr. 14-18
28195 Bremen
Büro Bremerhaven:
Schifferstr. 48
27568 Bremerhaven
In Bremen:
Telefonische Erreichbarkeit Bremen:
Montag: 9.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.30 bis 11.30 Uhr
und 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: 7.30 bis 9.30 Uhr
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Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 bis 14.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr. Dienstag Termine nach Vereinbarung.
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