Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe: Als verfassungsrechtliches Gebot muss sie immer mitgedacht werden und steht doch nur selten im Mittelpunkt. Hier setzt die Arbeit der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) an: Sie ist eine Landesbehörde mit dem gesetzlichen Auftrag, im Lande Bremen darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung erfüllt wird. Die ZGF mischt sich ein: Sie nimmt Stellung zu Gesetzesvorhaben und regt auf kommunaler, Landes- und Bundesebene Maßnahmen an, die die Situation von Frauen verbessern. Zudem ist sie zentrale Anlaufstelle für alle Frauen, die sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert fühlen.
Hier finden Sie Ansprechpartnerinnen und -partner, an die Sie sich mit Fragen und Anregungen wenden können:
Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau
Knochenhauerstr. 20-25
28195 Bremen
Büro Bremerhaven:
Schifferstr. 48
27568 Bremerhaven
In Bremen:
Telefonische Erreichbarkeit Bremen: Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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in Bremerhaven unter: 0471-596 13823
Per E-Mail:
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Bremerhaven: office-brhv@frauen.bremen.de