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Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes tritt in Kraft

Kommentar der Landesfrauenbeauftragten

Gestern, am 24. Mai 2023, ist das von der Bürgerschaft beschlossene Dritte Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) in Kraft getreten. Landesfrauenbeauftrage Bettina Wilhelm erklärt dazu:

„Ich begrüße die Novellierung des LGG ausdrücklich – mit diesem Änderungsgesetz ist ein wichtiger Schritt getan, um das Amt der Frauenbeauftragten im öffentlichen Dienst aufzuwerten. Positiv bewerte ich die Ausweitung der Bezeichnung auf ‚Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte‘, denn sie stellt klar: Bei dem Amt geht es um mehr als Frauenförderung. Männer und andere Geschlechter profitieren ebenso von Gleichstellungsmaßnahmen, wenn sie Care-Arbeit übernehmen oder aus anderen Gründen in Teilzeit arbeiten. Gleichzeitig verdeutlicht die neue Bezeichnung, dass die Frauenförderung auch weiterhin wesentliches Element bleibt. Dass das LGG nun auch nichtbinäre, trans und intergeschlechtliche Personen in den Blick nimmt, finde ich richtig. Allerdings müssen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für die Ausweitung ihrer Aufgaben – zu denen künftig ein Hinwirken zum Schutz von Beschäftigten vor Benachteiligung wegen des Geschlechtes gehört – entsprechende Kapazitäten bekommen. Mit der jetzigen Regelung ist das nicht der Fall.

Das Änderungsgesetz sieht vor, dass das Thema Gleichstellung fester Bestandteil der Amtsleiter*innen- sowie Verwaltungsleiter*innen-Runde sein muss, wenn es um die Fortschreibung der Beschäftigtenanalyse und die Überprüfung der LGG-Ziele geht. Diese und einige weitere Maßnahmen sorgen für mehr Transparenz und erweitern die Handlungsspielräume der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.

Teilzeit-Freistellung ermöglichen, Ressourcen absichern, Mehrheitsgesellschaften einbeziehen

Eine konkrete Freistellungsregelung ist lange gefordert worden und wird nun endlich eingelöst. Sie geht allerdings nicht weit genug und bleibt hinter den Erwartungen zurück: Ab einer Beschäftigtenzahl von 300 in einer Dienststelle können Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nun eine volle Freistellung beantragen. Für kleinere Dienststellen – bei mehr als der Hälfte der Dienststellen im Land Bremen liegt die Beschäftigtenzahl unter 300 – gilt sie jedoch nicht.

Eine weiterführende Reform des LGG ist daher unbedingt zeitnah erforderlich. Hierbei sollen auch die Mehrheitsgesellschaften stärker als bisher in den Geltungsbereich des LGG einbezogen werden. Zentral ist außerdem, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den Reformprozess einzubinden: Ihre Herausforderungen und Hürden müssen ernstgenommen werden und ihre Erkenntnisse in die weitere Reform einfließen.

Weiterhin muss im LGG konkretisiert werden, wie zusätzliche Ressourcen durch den nun ausgeweiteten Aufgabenbereich der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sichergestellt werden. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aus kleinen Dienststellen dürfen nicht leer ausgehen und große Dienststellen brauchen mehr Kapazitäten. Zugleich ist es erforderlich – neben einer vollen Freistellung – auch eine Teilzeit-Freistellung bei einer Dienststellen-Größe ab 150 Beschäftigten als Mindeststandard zu benennen. Zudem sollen die Auskunftsrechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ausdrücklich benannt und konkretisiert, das Klagerecht der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an die Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) angeglichen und die Vorschrift zur Gremienbesetzung mit dem Ziel angepasst werden, einer paritätischen Besetzung von Gremien näher zu kommen.

Fazit: Novellierung ist nur ein Anfang

Unterm Strich ist mit dem jetzt in Kraft getretenen Landesgleichstellungsgesetz ein wichtiger Schritt dahin getan, das Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten aufzuwerten, für einen Teil der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten verbindliche Ressourcen bereit zu stellen und ihnen mehr Handlungsspielräume zu verschaffen. Zugleich kann das jetzige Gesetz nur ein Anfang sein, wir brauchen eine politische Einigung in der komplexen Fragestellung, wie Gleichstellung nicht nur für Frauen, sondern für alle Geschlechter im öffentlichen Dienst künftig sichergestellt werden soll“, so Bettina Wilhelm abschließend. „Hier appelliere ich an die neue Koalition, dieses Thema auf der Agenda zu haben.“