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Rechtsangelegenheiten

Foto einer Beratungssituation mit zwei Frauen, die an einem Tisch vor einer Bücherwand sitzen

Männer und Frauen sind gleichberechtigt, so steht es in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes – gleichwohl können Gesetze oder andere Vorschriften benachteiligende Wirkung auf Frauen haben oder Diskriminierung wegen des Geschlechts begünstigen. Dies kann auch andere Personen jenseits der Binarität (Zweiteilung) von „weiblich“ und „männlich“ betreffen. Aufgrund der gesellschaftlichen Realität von Benachteiligung ist es die Aufgabe der ZGF, bremische Gesetzes- und andere Vorhaben daraufhin zu prüfen, dass insbesondere Frauen nicht benachteiligt werden. Zudem nehmen die Juristinnen der ZGF Stellung zu Gesetzesvorhaben, die frauen- und gleichstellungspolitische Belange betreffen.

Frauen im öffentlichen Dienst der Freien Hansestadt Bremen die gleichen Chancen wie Männern zu geben, ist seit 1990 das Ziel des Bremischen Landesgleichstellungsgesetzes (LGG). In den Dienststellen gibt es Frauenförderpläne und gewählte Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die die Umsetzung des LGG vor Ort begleiten und fördern. Die Juristinnen der ZGF unterstützen die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten mit Expertise zu Rechtsfragen bei ihrer Arbeit und stehen ihnen Rat gebend zur Seite.

Arbeitsschwerpunkte der ZGF in diesem Bereich