Die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) ist eine Behörde der Freien Hansestadt Bremen. Ihr gesetzlicher Auftrag ist es, im Land Bremen darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung erfüllt wird.
Hierzu entwickelt die ZGF Maßnahmen, um Benachteiligungen von Frauen und Mädchen abzubauen. Dabei berücksichtigt sie deren vielfältigen Lebensrealitäten, in der verschiedene Formen der Diskriminierung zusammentreffen können.
Wesentlicher Teil der Arbeit der ZGF besteht darin, politisches wie Verwaltungshandeln in Bezug auf die Auswirkungen auf Frauen und Mädchen zu überprüfen und die Perspektive von Frauen in Entscheidungsprozesse einzubringen. Die ZGF fordert die Umsetzung von Recht und Gesetz zugunsten von Frauen und Mädchen ein und informiert die Öffentlichkeit über frauenpolitische Themen, um diesen Belangen Nachdruck zu verleihen. Zudem unterstützt, vernetzt und informiert sie Fraueneinrichtungen, Initiativen und Organisationen.
Die ZGF
Auf Basis einer Kooperationsvereinbarung mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz übernimmt die ZGF auch ministerielle frauenpolitische Aufgaben des Ressorts.
Die ZGF ist keine Beratungsstelle und auch bei Beschwerden zu geschlechterspezifischer Diskriminierung können wir keine individuelle Unterstützung leisten. Gerade Frauen, die in einer persönlichen Notlage Rat und Hilfe suchen, brauchen spezifische und zielführende Beratung und Betreuung. Hierfür gibt es im Land Bremen entsprechende Angebote. Auch zu Themen wie beispielsweise Beruf und Wiedereinstieg, Mutterschutz, Frauengesundheit, Elterngeld oder Elternzeit bieten auf die jeweiligen Bereiche spezialisierte Einrichtungen, Behörden oder Beratungsstellen Unterstützung an.
Hilfe bei Gewalt
Wenn Sie von Gewalt betroffen sind oder sich über die Hilfs- und Beratungsangebote in Bremen und Bremerhaven informieren möchten, finden Sie einen Gesamtüberblick zu den Angeboten auf dem ZGF-Internetportal www.gewaltgegenfrauen.bremen.de.