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Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming unterscheidet sich zur Frauenförderung, indem es sich nicht nur auf eines, sondern auf alle Geschlechter richtet, und es unterscheidet sich zu Diversity-Ansätzen, indem es ausschließlich auf das Kriterium Geschlecht und damit verbundene mögliche Folgen abzielt.

Um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, hat die Freie Hansestadt Bremen im Jahr 2002 beschlossen, Gender Mainstreaming aktiv zu unterstützen. Umgesetzt wurde dies durch die Aufforderung an die Ressorts, gleichstellungsrelevante Aspekte in ihre jeweiligen Politik- und Tätigkeitsfelder sowie in ihr praktisches Verwaltungshandeln einzubeziehen. Für diese Aufgabe wurden in jedem Ressort Verantwortliche benannt.

Die Zentralstelle hat gemeinsam mit dem Senator für Finanzen die Federführung für die ressortübergreifende Arbeitsgruppe zum Gender Mainstreaming und berichtet in Abständen von vier bis fünf Jahren über den Stand der Umsetzung. 

Inzwischen wurde Gender Mainstreaming als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe in der Bremischen Verwaltung, den Eigenbetrieben und den Unternehmen der öffentlichen Hand verankert. Die Geschlechterperspektive soll systematisch bei allen Planungs- und Entscheidungsprozessen von vornherein berücksichtigt werden.  In Form der so genannten Gender-Prüfung sind alle Senatsressorts gehalten, ihre Aktivitäten unter Gender-Mainstreaming-Aspekten zu prüfen und in Entscheidungsvorlagen für den Senat auch darzustellen.

Senatsbeschlüsse zum Gender Mainstreaming

Berichte über die Umsetzung des Gender Mainstreaming im Lande Bremen: