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Rechtsangelegenheiten

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So steht es in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Trotzdem können Gesetze Frauen benachteiligen. Auch bestimmte Vorschriften können Frauen benachteiligen oder sogar diskriminieren. Dies kann auch andere Personen betreffen. Zum Beispiel Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau einordnen. Sie werden gesellschaftlich oft benachteiligt, ebenso wie Frauen. Bremische Gesetze müssen geprüft werden. Sie dürfen keine Frauen benachteiligen. Dasselbe gilt für Gesetze, die geplant werden. Diese Prüfung ist eine Aufgabe der ZGF. Juristinnen der ZGF nehmen Stellung zu bestimmten Gesetzesvorhaben. Das sind Gesetzesvorhaben, die Frauen und die Gleichberechtigung von Frauen betreffen. Zum einen geht es dabei um Gesetze in den einzelnen Bundesländern. Zum anderen geht es aber auch um Gesetze auf Bundesebene. Sie betreffen dann ganz Deutschland.

In Bremen gibt es seit 1990 das Bremische Landesgleichstellungsgesetz. Dieses Gesetz betrifft den öffentlichen Dienst in Bremen. Es soll Frauen die gleichen Chancen wie Männern geben. In den Dienststellen gibt es Frauenförderpläne. Außerdem gibt es gewählte Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Sie sollen die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes vor Ort begleiten und fördern. Die Juristinnen der ZGF unterstützen die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Sie beraten die Gleichstellungsbeauftragten in ihrer Arbeit.