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Mit ihnen ist zu rechnen: Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte tun sich zusammen und wählen Sprecherinnen

Gemeinsamkeit macht stark: Deshalb haben sich die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (FGB) der Freien Hansestadt Bremen jetzt zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen und Sprecherinnen gewählt – um so in Politik und Verwaltung ihre Anliegen gut wahrnehmbar platzieren und sich gemeinsam einmischen zu können. Das neue Gremium ist durch seine Sprecherinnen auch im Bürgerschaftsausschuss für die Gleichstellung der Frau mit festem Sitz vertreten.

„Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen sind Einzelkämpferinnen, sie bekommen wenig Dank und häufig Gegenwind für ihre engagierte Arbeit. Der Zusammenschluss stärkt ihnen den Rücken und ermöglicht mehr Zusammenarbeit“, so die stellvertretende Landesfrauenbeauftragte Katharina Kunze über die Idee hinter der Arbeitsgemeinschaft, die sich jetzt in der Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten konstituiert hat.

Mehr Schultern für mehr Stärke und Miteinander

Sechs Sprecherinnen und Stellvertreterinnen wurden gewählt, um die Interessen der über 100 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zu vertreten: Claudia Zierul (IQHB), Lara Heckrott (SKB) und Hilda Husser (Bürgeramt Bremen) sowie als Stellvertreterinnen Regina Wenski (SBMS), Tatjana Galambos (Finanzgericht Bremen, Richterinnen) und Sarah Gollnast (Amt für Soziale Dienste).

Hinzu kommt Melanie Perau, die als Sprecherin des Arbeitskreises der FGB beim Magistrat Bremerhaven bereits seit vielen Jahren die Belange der FGB in der Seestadt vertritt. Ihre Stellvertreterin ist Vera Pelke.

„Die neue Arbeitsgemeinschaft hat mehrere Sprecherinnen. Damit können die vorhandenen Expertisen bestens genutzt werden, die FGB können sich noch besser über strukturelle Fragen verständigen und die Sprecherinnen finden durch das Mandat der Kolleginnen mehr Gehör und Unterstützung“, erläutert Katharina Kunze.

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in der FHB

Sie fördern Geschlechtergerechtigkeit und verhindern Diskriminierung von Frauen im öffentlichen Dienst der FHB und den Mehrheitsgesellschaften: Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten vertreten die Belange von Frauen, indem sie die Dienststellenleitung beraten. Sie sind an allen Maßnahmen vor der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Sie achten bei Stellenbesetzungsverfahren darauf, dass die Vorgaben der Frauenförderung eingehalten werden und unterstützen Frauen in Fällen von Diskriminierung und Belästigung. Dabei sind sie weisungsunabhängig. Für diese Arbeit sind sie von ihren dienstlichen Tätigkeiten freizustellen.

Aufgrund ihrer Zuständigkeit konnten die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bisher für ihre Häuser Verbesserungen erreichen – als Gremium können sie geschlossen dafür eintreten, dass ressort- und dienststellenübergreifende Verbesserungen in die Wege geleitet werden. Auch darin berät und unterstützt sie die ZGF.

Mehr zur Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten finden Sie in unserem Flyer „Amt für mehr Gerechtigkeit“