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Bettina Wilhelm zur Debatte um Leihmutterschaft

Kommentar der Landesfrauenbeauftragten

„Was in der aktuellen Debatte um Leihmutterschaft zu kurz kommt, ist der Blick auf die körperliche Unversehrtheit und den Gesundheitsschutz der Frauen, die eine Schwangerschaft für andere austragen. Dies gilt für beide Formen der Leihmutterschaft, der kommerziellen und der sogenannten altruistischen. Die Perspektive der Frauen, die die gesundheitlichen Risiken von Schwangerschaft und Geburt tragen, muss viel stärker in den Mittelpunkt der Diskussion rücken.“

Deshalb lohnt sich ein Blick auf den Bericht der Expert*innenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin aus dem Jahr 2024. Die Kommission hat die psychosozialen, medizinischen, rechtlichen und ethischen Aspekte der Leihmutterschaft umfassend untersucht und damit eine fundierte Grundlage für die politische Debatte in Deutschland geschaffen.

Der Bericht verweist auf das erhebliche wirtschaftliche Ungleichgewicht, das den internationalen Markt für die kommerzielle Leihmutterschaft prägt: Frauen stehen in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen Menschen gegenüber, die sich ihren Kinderwunsch mithilfe hochpreisiger reproduktionsmedizinischer Angebote und Agenturen erfüllen können. Vor diesem Hintergrund kommt die Kommission zu dem ethisch begründeten Schluss, am bestehenden Verbot der kommerziellen Leihmutterschaft festzuhalten. Gleichzeitig weist die Kommission in ihrem Bericht darauf hin, dass es auch im Falle einer Legalisierung der sogenannten altruistischen Leihmutterschaft einer auskömmlichen Bezahlung der austragenden Frau bedarf. Aus Sicht der Landesfrauenbeauftragten verschwimmt dadurch jedoch die Grenze zwischen altruistischer und kommerzieller Leihmutterschaft, wodurch hochprofitablen Vermittlungsagenturen und Fertilisationskliniken Tür und Tor geöffnet wird.

Wilhelm weiter: „Das wirtschaftliche Machtgefälle wird in der aktuellen Debatte viel zu selten thematisiert. Aus frauen- und gesundheitspolitischer Sicht spricht die Gefahr der Ausbeutung von Frauen in prekären Lebenslagen dafür, am Verbot der Leihmutterschaft festzuhalten, um deren Leben und Gesundheit zu schützen. Dabei dürfen auch die psychischen und emotionalen Belastungen der Frauen, die eine Schwangerschaft für andere austragen, nicht außer Acht gelassen werden.

Dass Staaten wie Italien inzwischen sogar die Inanspruchnahme von Leihmutterschaften im Ausland unter Strafe stellen, zeigt, wie ernst dort die Gefahr der Ausbeutung ökonomisch vulnerabler Frauen genommen wird. Eine entsprechende Ausweitung des Verbots auf die Inanspruchnahme von Leihmutterschaften im Ausland würde ich auch für Deutschland begrüßen.

Wenn wir über Leihmutterschaft sprechen, dürfen wir den Kinderwunsch, der ohne Frage mit einem großen Leidensdruck für Menschen jeden Geschlechts verbunden sein kann, nicht losgelöst von den physischen und psychischen Folgen für die Frauen diskutieren, die dafür die gesundheitlichen Risiken von Schwangerschaft und Geburt tragen. Ihre Rechte, ihr Schutz und ihre körperliche Unversehrtheit müssen im Zentrum jeder politischen Debatte stehen.“

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